Zurzeit werden im Zuge der Grundsteuerreform in ganz Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für den gesamten Grundbesitz ermittelt. Hierfür tragen alle Eigentümerinnen und Eigentümer die aktuellen Merkmale ihres Objektes zusammen und geben diese in Form einer Feststellungserklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt ab. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31.10.2022. Die Schloss-Stadt Hückeswagen bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darum, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts rechtzeitig abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Stadt. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Grundsteuer angewiesen. Alle Einnahmen bleiben somit direkt vor Ort.
Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Schloss-Stadt Hückeswagen ist nicht beteiligt. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) unter der Rufnummer 02267/870-1959 (Finanzamt Wipperfürth) zur Verfügung.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe der Erklärung zu erleichtern, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen auf einem Blick zusammengefasst:
Möglichkeiten der Abgabe:
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Stadt. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Grundsteuer angewiesen. Alle Einnahmen bleiben somit direkt vor Ort.
Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Schloss-Stadt Hückeswagen ist nicht beteiligt. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) unter der Rufnummer 02267/870-1959 (Finanzamt Wipperfürth) zur Verfügung.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Abgabe der Erklärung zu erleichtern, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen auf einem Blick zusammengefasst:
Möglichkeiten der Abgabe:
- Online mit ELSTER: www.elster.de
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
- Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
- Serviceangebote der Finanzverwaltung:
- Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
- Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
- Grundsteuer-Hotline unter 02267/870-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
- Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
- individuelles Schreiben des Finanzamts an die Eigentümerinnen und Eigentümer mit unterstützenden Daten und Informationen (sollte das Schreiben verlegt oder kein Schreiben angekommen sein, so können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal (Link s.o.) abgerufen werden. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.)